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   BPatG, 30.03.2020 - 26 W (pat) 568/19   

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https://dejure.org/2020,9251
BPatG, 30.03.2020 - 26 W (pat) 568/19 (https://dejure.org/2020,9251)
BPatG, Entscheidung vom 30.03.2020 - 26 W (pat) 568/19 (https://dejure.org/2020,9251)
BPatG, Entscheidung vom 30. März 2020 - 26 W (pat) 568/19 (https://dejure.org/2020,9251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Prüfung absoluter Schutzhindernisse - zur Begründungspflicht - Würdigung der beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen - globale Begründung - unzureichend zwischen den einzelnen Waren und Dienstleistungen differenzierende Begründung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 30.03.2020 - 26 W (pat) 568/19
    b) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB; GRUR 2008, 339 Rdnr. 91 - Develey/HABM).
  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

    Auszug aus BPatG, 30.03.2020 - 26 W (pat) 568/19
    b) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB; GRUR 2008, 339 Rdnr. 91 - Develey/HABM).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-239/05

    BVBA Management, Training en Consultancy - Marken - Richtlinie 89/104/EWG -

    Auszug aus BPatG, 30.03.2020 - 26 W (pat) 568/19
    b) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB; GRUR 2008, 339 Rdnr. 91 - Develey/HABM).
  • BGH, 24.10.1961 - I ZR 92/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 30.03.2020 - 26 W (pat) 568/19
    Von einem wesentlichen Mangel des Verfahrens im Sinne des § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG ist auszugehen, wenn es nicht mehr als ordnungsgemäße Grundlage für die darauf beruhende Entscheidung des DPMA anzusehen ist (BGH GRUR 1962, 86, 87 - Fischereifahrzeug).
  • BPatG, 02.11.2016 - 24 W (pat) 524/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "kerzenzauber (Wort-Bild-Marke)" - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BPatG, 30.03.2020 - 26 W (pat) 568/19
    Ungeachtet der Bedeutung, die dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie im Rahmen der gebotenen Ermessensausübung zukommt, kann es nicht zu den Aufgaben des Patentgerichts gehören, in der Sache die dem DPMA obliegende differenzierte Erstprüfung einer Anmeldung zu übernehmen (vgl. BPatG 24 W (pat) 524/15 - kerzenzauber; 26 W (pat) 518/17 - modulmaster).
  • BPatG, 23.10.2017 - 26 W (pat) 518/17

    Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit des zur Eintragung als Marke

    Auszug aus BPatG, 30.03.2020 - 26 W (pat) 568/19
    Ungeachtet der Bedeutung, die dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie im Rahmen der gebotenen Ermessensausübung zukommt, kann es nicht zu den Aufgaben des Patentgerichts gehören, in der Sache die dem DPMA obliegende differenzierte Erstprüfung einer Anmeldung zu übernehmen (vgl. BPatG 24 W (pat) 524/15 - kerzenzauber; 26 W (pat) 518/17 - modulmaster).
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